
Hilfe zur ûberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Art der Sozialhilfe (§ 67 ff. SGB XII) für Personen, bei denen soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen, besonders für Strafentlassene, Alkoholiker, Obdachlose, Drogenabhängige. Maßnahmen: Beratung, ...
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